Experten für internationales Wirtschaftsrecht erwartet man in Frankfurter oder Hamburger Großkanzleien. Wenn es um deutsch-britisches Recht geht, sitzt einer der renommiertesten Experten allerdings im vergleichsweise beschaulichen Regensburg. Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Mitgründer der Kanzlei Graf & Partner spezialisiert sich seit 20 Jahren auf anglo-deutsche Rechtsfälle und kämpft deshalb regelmäßig gegen Kanzleien, die mehr als 100 Anwälte auf ihrem Briefkopf stehen haben.
Aktuell wehrte Graf & Partner eine Schadensersatzklage in Höhe von 26,58 Millionen Euro ab, die die britische Tochter eines deutsch-österreichischen Weltkonzerns gegen einen mittelständischen Industrieanlagenbauer aus Baden-Württemberg erhoben hatte. Am Landgericht Karlsruhe schlossen die Parteien nun einen umfassenden Vergleich, mit 95 Prozent zugunsten des deutschen Anlagenbauers. Dem ging ein siebenjähriger juristischer Krieg in fünf verschiedenen Verfahren in Deutschland und England voraus.
Der Fall: Ein Industrieanlagenbauer bei Karlsruhe war mit dem Bau einer Energiezentrale in Wales beauftragt, Auftragsvolumen rund neun Millionen Euro. Die Anlage war fertig, aber der britische Auftraggeber zahlte die letzte Werklohnrate von 900.000 Euro nicht und monierte angebliche Mängel. Nachdem Graf & Partner in Kooperation mit ihrer Londoner Partnerkanzlei Buckles LLP die 900.000 Euro in England beigetrieben hatte, holten der – wegen der Niederlage in UK stark verschnupfte – internationale Konzern mit seiner Stuttgarter Großkanzlei zum Gegenschlag aus und verklagte den Mittelständler auf stolze 26,58 Millionen Euro Schadenersatz.
Trotz dieser Champions-League Streitsumme vertraute das Karlsruher Familienunternehmen weiterhin auf die kleine Sozietät aus Regensburg und deren Expertise im deutsch-britischen Wirtschaftsrecht. Im Ergebnis mit Erfolg.
„In diesem Prozess war alles umstritten, die internationale Zuständigkeit, der Gerichtsstand, ob deutsches oder englisches Recht anwendbar ist, ob eine Abnahme stattgefunden hat und ob eine Haftungsbegrenzung wirksam vereinbart war,“ so Rechtsanwalt Schmeilzl.
„Das lag – wie so oft – daran, dass die Parteien keinen präzisen Vertrag unterzeichnet, sondern nur mit Angebot und Auftragsbestätigung gearbeitet hatten, in denen jeder auf seine AGB verwies. Trotz Bauvolumen von neun Millionen! In der Praxis kommt das häufiger vor, als man denkt. Da sind vor Gericht dann alle Wetten offen.“
„Die Prozesskosten erreichen in einem solchen Fall den Wert einer schönen Dachterrassenwohnung, nur weil die Parteien bei den Vertragsverhandlungen entweder Geld sparen oder – häufiger – schnell zum Abschluss kommen wollen. Da stören die Vertragsanwälte mit ihren vielen lästigen Fragen zu Details.“
Mehr als Wirtschaftsrecht
Die Expertise von Graf & Partner geht weit über das Wirtschaftsrecht hinaus. So wickelte Rechtsanwalt Schmeilzl in den letzten Jahren mehrere hundert internationale Erbfälle ab, beriet deutsche Bundesligaprofis, die nach Manchester oder London wechseln sowie deutsche Supermodels, die nach London ziehen und amerikanische Schauspieler heiraten. Graf & Partner unterstützt deutsche Family Offices, die Immobilien in Großbritannien kaufen oder verkaufen und internationale Paare, die einen Ehevertrag brauchen, der in beiden Ländern wirksam ist.
Für den Familienrechts-Kommentar des Nomos-Verlags steuert Schmeilzl das Kapitel zum englischen Ehe- und Scheidungsrecht bei. Aktuell schreibt er für den Beck-Verlag am ersten deutschsprachigen Handbuch zum englischen Zivilprozess für deutsche Unternehmen und deren Juristen.
Internationales Anwalts-Netzwerk
Besonders stolz ist Rechtsanwalt Schmeilzl auf sein internationales Netzwerk an Partnerkanzleien im anglo-amerikanischen Raum: „Versuchen Sie mal, aus Deutschland heraus einen Rechtsanwalt in New York, San Francisco oder Texas zu beauftragen. Der antwortet nicht mal auf Ihre E-Mail. Wenn einer unserer Mandanten einen Anwalt in USA, England, Schottland oder Australien braucht, habe ich innerhalb von 24 Stunden jemanden am Telefon.“
Die Kanzlei Graf & Partner
Gegründet wurde die Kanzlei von Birgit Graf und
Bernhard Schmeilzl, der zuvor einige Jahre in einer Münchner Großkanzlei
gearbeitet hatte, im Jahr 2003. Katrin Groll stieß 2007 als dritte Partnerin
für die Bereiche Arbeitsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht dazu, während Birgit
Graf als Justitiarin zu einem Bankenverband wechselte. Den eingeführten Namen
behielt die Kanzlei, was Bernhard Schmeilzl – wie immer ganz pragmatisch – auch
damit begründet: „So muss ich mit neuen Partnern keine Diskussion führen, ob
er oder sie Namenspartner wird. Das wir heißen Müller-Meier-Huber-Schmid &
Kollegen-Problem bleibt uns dadurch erspart.“
Die Kanzlei betreibt einige renommierte Jura-Blogs
zum deutschen sowie zum internationalen Recht
https://internationalprobatelaw.com/
und seit 2020 auch einen juristischen Informationskanal auf YouTube
, der in den ersten 12 Monaten mehr als eine Million
Aufrufe generierte:
https://www.youtube.com/channel/UC8YYGw3B8hnJt_WFyjpENcQ/featured
Kontakt: 0941 / 463 7070
Natürlich ersetzt ein Videoclip keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall. Trotzdem kann man sich durch ein gutes Video einen ersten Überblick über ein Rechtsthema verschaffen, zum Beispiel worauf es bei einem Ehegattentestament ankommt und was viele dabei falsch machen. Außerdem spürt man, ob einem der jeweilige Anwalt liegt, bevor man einen Besprechungstermin vereinbart. Deshalb startet die Kanzlei Graf & Partner mit „GP JURA CHANNEL“ nun einen eigenen YouTube-Kanal mit wöchentlich neuen Videos zu rechtlichen Themen.
USA-Anwälte als Initialzündung
Seit 2003 berät Graf & Partner im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Mitgründer Bernhard Schmeilzl ist dabei seit jeher international unterwegs: Als Experte für deutsch-amerikanisches und deutsch-britisches Erbrecht betreibt er zwei Jura-Blogs (Websites mit Praxistipps für internationale Erbfälle), für den BGB-Kommentar des NOMOS-Verlags schreibt er das Kapitel zum englischen Familienrecht und auf der USA-Website German Civil Procedure erklärt er amerikanischen Rechtsanwälten das deutsche Zivilprozessrecht.
Diese Anwaltskollegen in Amerika waren es auch, die den Startschuss für den YouTube-Kanal gaben. „Bei uns in USA liest niemand mehr Kanzleibroschüren. Mandanten erwarten, dass man ihnen die Basics in einem Video erklärt.“ Gehört, getan. Rechtsanwalt Schmeilzl richtet kurzerhand ein eigenes Studio in den Kanzleiräumen ein und beginnt mit den Drehs. In 25 Videos erklärt er nun auf einem Webportal für internationale Erbfälle englischen und amerikanischen Mandanten das deutsche Erbrecht.
Was läuft auf GP JURA CHANNEL?
Diese englischsprachigen Videos waren aber nur die Aufwärmrunde für den eigentlichen Kanzleikanal GP JURA CHANNEL. Auf diesem deutschen YouTube Kanal präsentieren die Anwälte von Graf & Partner nun wöchentlich neue Videos zu verschiedenen rechtlichen Themen. Schwerpunkte sind Erbrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Die meisten Clips behandeln eine Rechtsfrage in etwa fünf Minuten, bei manchen Themen tauchen die Anwälte aber auch einmal tiefer ein. So bietet das Video „Alles zum Berliner Testament“ von Rechtsanwalt Schmeilzl eine ausführliche Erstberatung zu den Vorteilen und Risiken des Ehegattentestaments, dem Pflichtteilsanspruch und den steuerlichen Folgen.
Interview mit Drogenfahnder, Brandexperten und Mobbing-Psychologen
Neben diesen Erklärvideos findet man auf dem YouTube Kanal von Graf & Partner auch Live-Mitschnitte von Vorträgen (etwa zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) sowie Interviews mit spannenden Gästen. Im September ist Bayerns dienstältester Drogenfahnder zu Gast, der Tipps gibt, wie man sich vor K.O.-Tropfen schützt und – als früherer SEK-Beamter und Personenschützer zu RAF-Zeiten – wie man sich bei Amokläufen und Terrorangriffen richtig verhält. Weitere Interviewgäste sind ein Psychologe zum Thema Mobbing in der Schule und ein Brandexperte zur Frage, woran man Brandstiftung erkennt.
Mehr zum Videoblog von Graf & Partner und dem Anwaltsteam auf YouTube unter GP JURA
Kann man sich als
Patient überhaupt noch in die Klinik trauen, wenn Antibiotika oft nicht mehr wirken?
Haftet das Krankenhaus oder der Arzt, wenn sich der Patient einen multi-resistenten Keim einfängt und es ihm
nachher dauerhaft schlechter geht als vor dem Klinikaufenthalt?
Am Mittwoch, den 25. Oktober 2017 um 18 Uhr, bietet das Caritas Krankenhaus St. Josef in Regensburg eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema. Drei erfahrene Referenten aus der Praxis erläutern die medizinischen und juristischen Aspekte rund um die Krankenhaushygiene und deren Grenzen. Graf & Partner Anwalt Bernhard Schmeilzl übernimmt dabei den juristischen Part. Die Power-Point-Präsentation ist hier zum Download verfügbar. Weitere Informationen zum Thema hier.